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Kliniken Zeitz
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Kliniken Naumburg
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Informationen für Patienten
für Patienten
 
 

Aufnahme
Die Aufnahme findet im Bereich des Haupteinganges
in den entsprechend ausgewiesenen Räumen statt.
Bringen Sie am Aufnahmetag  bitte die Überweisung Ihres Arztes
und ihre Chipkarte mit.
Unsere Mitarbeiter erfassen Ihre persönlichen Daten für Ihre Übernahme
in die ärztliche und pflegerische Kranken­hausbehandlung
und erledigen alle erforderlichen Formalitäten.
Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben.
Gehen Sie bitte mit den ausgehändigten Papieren
auf die zuständige Station und melden sich bei der Schwester.
Sie können sicher sein, dass alle Informa­tionen dem Datenschutz unterliegen
und streng vertraulich behandelt werden.
Unsere Mitarbeiter legen Ihnen auch unsere allgemeinen Vertragsbedingungen vor,
die Sie mit Ihrer Unterschrift anerkennen.

Was ist mitzubringen
Wir bitten Sie, Wertsachen oder größere Geldbeträge zu Hause zu lassen
oder Ange­hörigen mitzugeben. Für entstandenen Schaden können wir
keine Haftung übernehmen. Im Ausnah­mefall bieten wir Ihnen an,
Ihre Wert­sachen oder Geld gegen Empfangs­bescheini­gung

Funk und Fernsehen
An jedem Patien­ten­bett können Rundfunk­programme empfangen werden.
Unser Personal händigt die erforderlichen Kopfhörer zu Beginn
des Klinikaufenthaltes aus. Die meisten Zimmer sind mit einem Fernsehgerät ausgestattet,
auf dem eine Vielzahl an Fernsehprogrammen sowie ein interner Klinik-Info-Kanal
(KIK) zur Verfügung stehen.

Telefonieren
An jedem Krankenbett befindet sich ein Telefon­­­anschluss.
Gegen eine Gebühr wird das Telefon freigeschaltet.
Wer keinen eigenen Telefonanschluss benötigt,
kann den Münz­fern­sprecher im Empfangsbereich nutzen.

Begleitpersonen
Die Unterbringung einer Begleitperson ist prinzipiell möglich.
Liegt eine entsprechende medizinische Begründung vor,
gehört die Unterbringung zu den allgemeinen Krankenhausleistungen,
andernfalls handelt es sich um eine kostenpflichtige Wahlleistung.
Weitere Fragen besprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Arzt.

Schweigepflicht
Selbstverständlich unterliegen alle Mitarbeiter der Schweigepflicht.
Ihre Daten und alles was mit Ihrem Krankenhausaufenthalt zu tun hat,
werden streng vertraulich behandelt. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis,
wenn wir uns am Telefon zurückhaltend äußern oder keine Auskunft geben.
Sie können jedoch den Arzt von der Schweigepflicht entbinden,
sodass dieser befugt ist, anderen Personen Auskunft zu erteilen.

Rauchen

Im gesamten Krankenhaus ist der Genuss von Nikotin untersagt.
Wer darauf nicht verzichten kann, möchte dies bitte außerhalb
des Krankenhausgebäudes tun.

Entlassung
Wir freuen uns, Ihre Gesundheit wieder so hergestellt zu haben,
dass eine Behandlung im Krankenhaus nicht mehr erforderlich ist.
Entlassungen sind in den meisten Fällen am Vormittag,
sodass Sie mit dem Arztbrief zu Ihrem Hausarzt gehen können
und ein Rezept für Ihre neuen Medikamente bekommen.
Bitte denken Sie an die Abmeldung von Telefon und Fernsehen
(Kartenpfand, Restguthaben).

Eigenbeteiligung

Auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen sind Patienten
an den Kosten des Kranken­haus­aufenthaltes für 28 Tage
pro Kalenderjahr zu beteiligen. Diese Eigenbeteiligung
entrichten Sie bitte am Entlassungstag an der Rezep­tion.
Der Betrag wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.

Wahlleistungen
Neben den selbstverständlichen Versorgungs­leis­tungen bieten
wir unseren Patienten zusätzliche kostenpflichtige Wahlleistungen
an. Mittels eines Vertrages können Sie die Unterbringung in einem
1- oder 2-Bett-Zimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt
bzw. dessen Vertreter vereinbaren.


Unterbringung

 

Naumburg

Zeitz

Einbettzimmer
mit Dusche und Toilette

53,75 Euro

71,90 Euro

Einbettzimmer
ohne Dusche und Toilette   

49,50 Euro

 49,50 Euro

Zweibettzimmer
mit Dusche und Toilette

25,60 Euro

   28,41 Euro

Zweibettzimmer
ohne Dusche und Toilette

23,50 Euro

 

Gestellung einer Sonderwache
Erstattung des tatsächlichen Aufwandes

Unterbringung einer Begleitperson

alle Fachabteilungen 

41,03 Euro

nur Pädiatrie Naumburg
auf Grund räumlicher Bedingungen   

20,52 Euro