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Klinikordnung

 
 

Während Ihres Aufenthaltes im Klinikum ist es unverzichtbar,
sich zum Wohle der Patientinnen und Patienten,
an einige Regeln zu halten.
Die Hausordnung soll Sie nicht in Ihrer Persönlichkeit einschränken,
sie zielt vielmehr auf gegenseitige Rücksichtnahme
gegenüber Ihren Mitpatienten
und dient dem allgemeinen Interesse für Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit.


Die folgenden Hinweise sind für alle verbindlich.


1. Benutzung der Gebäude und Einrichtungen


Für die Dauer des Aufenthaltes in unserem Klinikum stehen Ihnen das Klinikgelände,
das Gebäude sowie die darin befindlichen Einrichtungen zur Verfügung.
Die Geräte und Anlagen sind für Ihre Behandlung bestimmt.
Da Ihr Aufenthalt bei uns zeitlich begrenzt ist, bitten wir Sie im Interesse aller,
um einen pfleglichen Umgang mit dem Eigentum des Klinikums.
Wer eine Beschädigung schuldhaft verursacht,
haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.


2. Besuchszeiten


Wir weisen auf unsere Besuchszeiten hin.

Besuche außerhalb dieser Zeiten stimmen Sie bitte mit der diensthabenden Schwester ab.
Sind während der Besuchszeit ärztliche oder pflegerische Maßnahmen notwendig,
haben Besucher der Aufforderung der Ärzte oder des Pflegepersonals
zum Verlassen des Krankenzimmers unverzüglich Folge zu leisten.
Wir bitten Sie, Kinder unter 10 Jahren nicht mitzubringen
oder nur nach vorheriger Absprache mit der Stationsschwester
bzw. deren Vertretung.


3. Aufenthalt der Patienten


Von den Patienten wird erwartet, dass sie sich zu Untersuchungen,
Behandlungen, Visiten und Mahlzeiten in ihren Zimmern aufhalten.
Das Klinikgelände kann nur nach Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt
verlassen werden. Sollten Sie sich vom Klinikgelände entfernen,
tun Sie dies auch bei Zustimmung Ihres Arztes auf eigene Gefahr
und bestätigen dies durch Ihre Unterschrift.
Beim Verlassen des Kranken­zimmers ist das Pflegepersonal zu informieren.


4. Nachtruhe


Um Ihren Genesungsprozess zu unterstützen und in Rücksichtnahme auf Ihre Mitpatienten
ist die Nachtruhe in der Zeit von 22.00–6.00 Uhr unbedingt einzuhalten.


5. Wertsachen


Wir bitten Sie, grundsätzlich Wertgegenstände und größere Geldbeträge
zu Hause zu lassen oder Angehörigen mitzugeben.
Im Georgius-Agricola Klinikum Zeitz können Sie Ihre Wertsachen
im Patientenschließfach Ihres Zimmers verwahren.
Darüber hinaus besteht in beiden Betriebsstätten die Möglich­keit,
beispielsweise Schmuck und größere Geldbeträge
gegen eine Empfangsbestätigung im Kassenraum zu hinterlegen.
Dabei ist Ihnen unser Personal behilflich.
Für nicht hinterlegte Wertsachen übernehmen wir keine Haftung.
Wenn Patienten aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind,
selbst auf ihre Wertgegenstände zu achten, behalten wir uns vor,
diese von der Stationsleitung in Verwahrung nehmen zu lassen.

6. Nikotin und Alkohol
Der Konsum von Alkohol kann Ihren Gene­sungsprozess beeinträchtigen.
Aus diesem Grund sollten Sie auf den Alkoholgenuss während Ihres Klinikaufenthaltes verzichten.
Der Genuss von Nikotin ist ebenfalls gesundheitsschädlich.
Das Rauchen ist daher im gesamten Klinikgebäude untersagt.
Das Mitbringen und der Gebrauch von Drogen ist verboten.

7. Abfallentsorgung
Um eine umweltbewusste Mülltrennung zu gewährleisten bitten wir Sie,
Ihre Abfälle in die von uns bereitgestellten Sammelsysteme zu entsorgen.

8. Handy
Die Benutzung von Handys ist im Klinikgebäude aus Sicherheitsgründen
untersagt.

9. Haustiere
Aus hygienischen Gründen sind Haustiere im gesamten Klinikum nicht gestattet.

10. Sonstiges
Die Verteilung von Druck- und Werbematerial auf dem Klinikgelände
ist ohne die Gene­hmigung der Geschäftsführung untersagt.
Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung
bestimmt sind, bedürfen der Erlaubnis der Geschäftsführung
und der betroffenen Personen.

11. Parken
Das Abstellen von Fahrrädern und Parken von Kraftfahrzeugen im Gelände
ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Auf dem gesamten Gelände des Klinikums gilt die STVO,
in Ergänzung gilt die Parkordnung.

12. Verstöße
Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Patienten/Begleitpersonen
aus dem Klinikum vorzeitig entlassen werden.
Gegen Besucher oder andere Personen kann ein Hausverbot ausge­sprochen werden.
Mitarbeiter, die gegen die Hausordnung verstoßen,
haben mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Gegebenenfalls behält sich das Klinikum Schadenersatzforderungen vor.

Die größte Auszeichnung für ein Klinikum ist ein zufriedener Patient.
Um dies zu gewährleisten und Fehler zu korrigieren oder zu vermeiden,
bitten wir Sie, Konflikte und Unzulänglichkeiten sofort anzusprechen.
Richten Sie Ihr Anliegen an die Stationsleitung, an unseren Patientenservice
oder direkt an die Geschäftsführung. Sie können auch das Formular unter dem Menüpunkt  "Ihre Meinung" nutzen.